Deine Fahrschule für Zürich, Säuliamt, Zug
Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen kommen bei jeder Anmeldung automatisch zur Anwendung.
Vertragspartner
Maltzahn`s driving school
Thorsten Maltzahn
Rickenbach 4
8913 Ottenbach
Der Vertrag tritt bei der Anmeldung (mündlich, telefonisch oder online) in Kraft. Die genannte Fahrschule verpflichtet sich, dem Fahrschüler unter den nachstehenden Bedingungen eine einwandfreie und ordnungsgemässe Ausbildung zu bieten, welche den Anforderungen des Schweizerischen Strassenverkehrsgesetzes für die Zulassung von Personen zum Strassenverkehr entspricht.
Gewährleistung
Der ausbildende Fahrlehrer ist im Besitz des Fahrlehrerausweises zur Erteilung von gewerbsmässigem Fahrunterricht und führt die Ausbildung gemäss den neuesten methodisch-didaktischen Kenntnissen durch. Der Abschluss des Ausbildungsvertrags stellt jedoch keine Garantie für die Erlangung des Führerausweises dar.
Datenschutz
Fotos und Videoaufnahmen, die während Ihrer Fahrstunden gemacht werden, dürfen für eigene Werbezwecke verwendet, veröffentlicht und weitergegeben werden. Sie berechtigen die Fahrschule, Ihre Personaldaten aufzubewahren, zu verwenden und an Dritte, die für die Datenverarbeitung beauftragt wurden und an strikte Vertraulichkeit gebunden sind, weiterzugeben sowie die Daten zur Entwicklung von neuen Produkten und Dienstleistungen zu verwenden.
Fahrzeuge
Grundsätzlich wird der Fahrunterricht aus Gründen der Verkehrssicherheit nur auf Fahrzeugen mit Doppelpedalen erteilt. Ausnahmen sind nur nach besonderer Absprache möglich. Für Lektionen auf privatem Fahrzeug wird keine Reduktion auf die Fahrschulpreise gewährt.
Lektionsdauer
Die Unterrichtsdauer entnehmen Sie der Preisliste (Internet). Terminvereinbarung und administrative Arbeiten mit dem Fahrlehrer gehören zur Fahrlektion.
Unterrichtstarif
Die Tarife finden Sie auf der Preisliste (Internet).
Absenzen Fahrlektionen
Vereinbarte Fahrlektionen müssen 48 Stunden im Voraus abgemeldet werden. Bei nicht fristgerechter Abmeldung (auch bei Unfall, Krankheit usw.) wird die Lektion zum vollen Lektionspreis verrechnet.
Absenzen Kurse
Vereinbarte Kurse, die weniger als 10 Tage vor Beginn abgesagt werden, müssen zu 50% bezahlt werden. Bei weniger als 10 Tagen Absagefrist müssen die Kosten zu 100% beglichen werden. Das Umbuchen von Kursen kostet CHF 30.– Bearbeitungsgebühr, unabhängig der Absagefrist.
Administrationspauschale
Pro Fahrschüler/in wird bei Beginn der Fahrausbildung ein einmaliger Betrag für die Administration gemäss Preisliste berechnet (unabhängig von der Anzahl Fahrlektionen). Darin enthalten sind sämtliche administrativen Einträge (z.B. Strassenverkehrsamt) sowie die obligatorischen Formularführungsarbeiten, welche amtlich vorgeschrieben sind.
Onlineanmeldung
Wird ein Kurs oder eine Fahrstunde übers Internet reserviert, so gilt dies als verbindliche
Anmeldung.
Links und Inhalte
Wir haben keinen Einfluss auf Inhalt und Gestaltung der gelinkten Seiten und übernehmen keine Haftung dafür.
Richtigkeit der Angaben
Alle Angaben auf unserer Webseite wurden sorgfältig geprüft. Wir bemühen uns, dieses Informationsangebot stetig zu erweitern und zu aktualisieren. Eine Garantie für die Vollständigkeit, Richtig- keit und Aktualität kann jedoch nicht übernommen werden.
Versicherung
Der/Die Fahrschüler/in ist während des praktischen und theoretischen Unterrichts sowie der offiziellen Führerprüfung durch die Fahrschule versichert.
Einschränkung/Ausschluss der Gewährleistung
Die Versicherung gilt auf allen Fahrten, die durch einen Fahrlehrer oder Verkehrsexperten begleitet werden. Die Versicherung behält sich in den folgenden Fällen jede Gewährleistung vor:
- Fahren unter Alkohol
- Drogen, Medikamentenmissbrauch
- Übermüdung
Kursbestätigung
Die Zahlung ist spätestens bis Kursbeginn zu leisten. Bei Zahlungsverzug behält sich die Fahrschule das Recht vor, die Kursbestätigung zurückzuhalten.
Zahlungsbedingungen
Fahrlektionen und Kurse werden in bar beglichen. Besteht ein Abonnement, werden die entsprechenden Lektionen abgebucht. Bei Verspätungen von mehr als 10 Minuten besteht kein Anrecht am Kurs teilzunehmen, die Kursgebühr bleibt trotzdem geschuldet. Bei Nichterscheinen werden die Lektionen in Rechnung gestellt.
Führerprüfung
Die für die praktische Führerprüfung benötigte Zeit wird verrechnet. In dieser Zeit wird dem
Fahrschüler das Fahrschulfahrzeug zur Verfügung gestellt.
Abonnement
Jegliche Abonnemente sind im Voraus zu bezahlen. Alle Fahrlektionen werden bis zum Zahlungseingang als Einzellektion verrechnet.
Gutscheine
Gutscheine sind nicht kumulierbar und kein Recht auf Auszahlung des Betrages.
Zahlungsverzug
Wird die Zahlungsfrist bei Rechnung nicht eingehalten, so wird ein Kontoauszug ausgestellt. Wird auf einen Kontoauszug nicht fristgerecht reagiert, wird eine Mahnung versendet und ohne Verzug die Betreibung eingeleitet. 8 % Verzugszins auf den Schuldbetrag und eine Bearbeitungsgebühr von CHF 150.– werden zusätzlich verrechnet. Auf Wunsch kann die Löschung des Betreibungsbegehrens beantragt werden, dies wird mit CHF 150.– in bar verrechnet.
Gerichtsstand
Für alle Rechtsbeziehungen mit der Fahrschule ist das Schweizer Recht anwendbar. Gerichtsstand ist der Sitz der Fahrschule.
Gültig ab: 01.01.2015