Deine Fahrschule für Zürich, Säuliamt, Zug
Private Lern- und Übungsfahrten.
Dein Fahrlehrer unterstützt Dich, wenn Du zuhause mit einer Begleitperson Lernfahrten zum Üben unternimmst. Wichtig ist, dass er Dir Tipps gibt und Dir auch Lernmaterial wie Merkblätter, Skizzen etc. mit gibt. Setze Dir immer ein Ziel fürs private Fahren! Dein Fahrlehrer sagt Dir gerne, was Du gezielt üben sollst.
Gezielt üben heisst, was Du in der Fahrstunde vorher geübt hast, zu vertiefen. Einfach nur herumfahren, bringt wenig oder führt dazu, dass Du Dir etwas Falsches aneignest! Achte dabei auch darauf, dass Dir Dein Beifahrer nicht seinen eigenen Fahrstil oder seine eigenen Ideen aufdrängt. Übe so, wie Du es von Deinem Fahrlehrer instruiert bekommen hast! Beachte auch die gesetzlichen Bestimmungen für Lernfahrten am Ende dieses Merkblattes.
Gesetzliche Bestimmungen für Lernfahrten
Die Begleitperson muss wenigstens 23 Jahre als und seit mindestens 3 Jahren im Besitz des Führerausweises der entsprechenden Kategorie sein.
Auf Lern- und Prüfungsfahrten mit Motorwagen muss der Begleiter neben dem Lernfahrer Platz nehmen; der Begleiter muss wenigstens die Handbremse leicht erreichen können. (Achtung: einzelne Fahrzeugmodelle verfügen über Feststellbremsen, die nicht vom Beifahrersitz aus erreicht werden können, z.B. US-Fahrzeuge, Mercedes-Benz).
Solange Motorfahrzeuge von Inhabern eines Lernfahrausweises geführt werden, müssen sie auf der Rückseite an gut sichtbarer Stelle eine blaue Tafel mit weissem «L» tragen. Die Tafel ist zuentfernen, wenn keine Lernfahrt stattfindet.
Fahrschüler dürfen verkehrsreiche Strassen erst befahren, wenn sie genügend ausgebildet sind, Autobahnen und Autostrassen erst, wenn sie prüfungsreif sind.
Auf verkehrsreichen Strassen sind Anfahren in Steigungen, Wenden, Rückwärtsfahren und ähnliche Übungen untersagt, in Wohngebieten sind sie möglichst zu vermeiden